Für Berufstätige
Der/Die Mitarbeiter/-in versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben berechtigen den Arbeitgeber zur Anfechtung bzw. fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages. Er/Sie verpflichtet sich, Veränderungen unaufgefordert und unverzüglich zu melden.